Der*die Bewerber*in dürfen maximal einmal eine öffentliche Projektförderung für eine eigene Produktion in Berlin erhalten haben. Residenzförderungen und Stipendien sind ausgenommen. Die Beteiligung an öffentlich geförderten Projekten bspw. als Performer*in oder Dramaturg*in unter der künstlerischen Leitung anderer, werden ebenfalls nicht gezählt.